Die E-Card dient seit 01.01.2006 überall in Österreich als Krankenschein. Wie beim Schein ist auch bei der E-Card zu beachten, dass sie in einem Quartal nur einen Facharzt oder praktischen Arzt aufsuchen dürfen. Ausgenommen mit Überweisung oder ihr Arzt ist nicht erreichbar ( Ordination geschlossen).

Wir ersuchen sie, die Karte ihres Kindes immer mit zu bringen.

Sollten sie die E- Card doch einmal vergessen, so müssen sie diese unverzüglich nachbringen.

Bei Kindern die noch nicht bei einer Krankenkasse gemeldet wurden ( Neugeborene) oder Kinder die aus irgend einem Grund aus dem Versicherungssystem herausgefallen sind, muß ehestmöglich eine Meldung erfolgen.

Sollte uns in diesen Fällen eine Abrechnung mit der Kasse nicht möglich sein, müssen wir ihnen die Behandlung in Rechnung stellen ( Honorarnote).